3. Definition der Population

Wesentlicher Bestandteil einer Stichprobenerhebung ist eine exakte und eindeutige Definition der interessierenden Grundgesamtheit, aus welcher die Stichprobe gezogen wird. Diese vollzieht sich notwendigerweise vor dem Hintergrund der interessierenden Fragestellung sowie vor der aktuellen Ziehung einer Stichprobe.

Zunächst ist zu definieren, welches die Beobachtungseinheiten (Individuen, Haushalte, etc.) sind.

Bei der Definition der Population geht es darum, eindeutige Abgrenzungskriterien zu formulieren, sodass für jede Beobachtung bestimmt werden kann, ob sie Teil der Grundgesamtheit ist oder nicht. Die Abgrenzungskriterien der Population müssen in dreifacher Hinsicht definiert werden:

  1. In geografischer Hinsicht:
    Hier ist zu definieren, welche Beobachtungen in geografischer Hinsicht zur Population gehören. Diese Abgrenzung ist im allgemeinen relativ unproblematisch.
  2. In zeitlicher Hinsicht:
    Hier ist ein bestimmter Zeitpunkt oder ein Zeitfenster zu bestimmen, nach welchem Beobachtungen zur Population gehören oder nicht.
  3. In sachlicher Hinsicht:
    Die Bestimmung der inhaltlichen Kriterien, nach welchen Beobachtungen zur Grundgesamtheit gehören oder nicht, ist häufig nicht einfach. Bei der Festlegung der sachlichen Abgrenzungskriterien tauchen nicht selten Definitionsprobleme auf.

Beispiele für die Definition einer Population

Insbesondere die sachliche Abgrenzung der Population ist oftmals schwierig, wie die folgenden beiden Beispiele verdeutlichen sollen:

  1. Stellen Sie sich vor, Sie möchten eine Umfrage unter allen EinwohnerInnen der Stadt Zürich durchführen, welche zu einem gegebenen Zeitpunkt älter als 18 Jahre sind.
    Die interessierende Population sind somit alle Personen über 18 Jahren mit einem Wohnsitz in Zürich. Für eine eindeutige Definition der Grundgesamtheit sind allerdings noch weitere Aspekte zu berücksichtigen. Beispielsweise:
    • Wie behandelt man Wochenaufenthalter?
    • Wie geht man mit Personen um, welche zwar ihren Wohnsitz in der Stadt Zürich haben, sich aber vorübergehend abgemeldet haben?
    • Gibt es einen theoretischen Grund, nur Personen zu befragen, welche seit einer bestimmten Minimaldauer ihren Wohnsitz in Zürich haben?
    • Sollen sämtliche ausländischen EinwohnerInnen befragt werden oder nur solche mit einer Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung?
    • Was geschieht mit Personen, welche in einem sogenannten Kollektivhaushalt (z.B. psychiatrische Klinik) leben?
  2. Stellen Sie sich als zweites Beispiel vor, dass Sie eine Befragung unter den Studierenden an der Universität Zürich durchführen möchten.
    Die Grundgesamtheit bilden offensichtlich alle Personen, welche zu einem bestimmten Zeitpunkt an der Universität immatrikuliert sind. Allerdings sind auch in diesem Beispiel weitere Aspekte zu berücksichtigen. Beispielsweise:
    • Sollen alle Personen mit einer gültigen Immatrikulation berücksichtigt werden oder soll man sich auf eine spezifischere Gruppe beschränken (z.B. nur neuimmatrikulierte Personen)?
    • Was geschieht mit Personen, welche zwar immatrikuliert sind, aber zu interessierenden Zeitpunkt nicht "aktiv" studieren (z.B. Auslandaufenthalt, Krankheit, Praktikum)?
    • Zählen Doktorierende zur Grundgesamtheit oder nicht?
    • Sollen ausländische Studierende, welche im Rahmen eines Austauschprogrammes ein Semester an der Universität Zürich studieren, berücksichtigt werden oder nicht?