6. Beurteilung der Überschreitungswahrschein-lichkeit; Signifikanzniveaus
Die Überschreitungswahrscheinlichkeit p gibt uns an, mit welcher Wahrscheinlichkeit der beobachtete Unterschied in den Stichprobenmittelwerten
zufällig zustande gekommen ist. Auf Grund der Grösse der Überschreitungswahrscheinlichkeit entscheiden wir über Annahme oder
Ablehnung der Arbeitshypothese H0.
Wir beurteilen die Grösse von p anhand von drei in den Sozialwissenschaften üblichen, an sich aber willkürlich gewählten Grenzwerten,
den sog. Signifikanzniveaus: dem 5%-, dem 1%- und dem 0,1%-Signifikanzniveau.
Die folgende Grafik zeigt die Grenzwerte der drei Signifikanzniveaus für einseitige Überschreitungswahrscheinlichkeiten und
die Beurteilung verschiedener Ausprägungsgrade der Prüfgrösse .
Fehlerrisiko und Irrtumswahrscheinlichkeit. Lehnen wir H0 ab, so besteht ein Restrisiko, dass wir dies fälschlicherweise getan haben. Dieses Risiko nennen wir das α-Fehlerrisiko oder
die Irrtumswahrscheinlichkeit.
Den Ausprägungsgrad der Irrtumswahrscheinlichkeit kennen wir: Er entspricht der Überschreitungswahrscheinlichkeit p, d.h.
der Wahrscheinlichkeit, dass der Ausprägungsgrad der Prüfgrösse trotzdem zufällig erreicht oder überschritten wird.
H0 auf dem 5%-Signifikanzniveau abgelehnt: Irrtumswahrscheinlichkeit p ≤ 5%
H0 auf dem 1%-Signifikanzniveau abgelehnt: Irrtumswahrscheinlichkeit p ≤ 1%
H0 auf dem 0,1%-Signifikanzniveau abgelehnt: Irrtumswahrscheinlichkeit p ≤ 0,1%
Nehmen wir H0 an, so besteht natürlich auch ein Risiko, dass wir dies fälschlicherweise getan haben. Dieses Risiko nennen wir β-Fehlerrisiko.
Eine Abschätzung der Grösse des β-Fehlerrisikos ist bei unspezifischer Alternativhypothese H1 nicht möglich, d.h., dass bei Annahme von H0 bei einer unspezifischen Alternativhypothese H1 keine Irrtumswahrscheinlichkeit angegeben werden kann.
Auf spezifische Alternativhypothesen und die Abschätzung des β-Fehlerrisikos wird im Submodul ‚Zur Konzeption einfachster
Untersuchungen’ noch näher eingegangen werden.