6. Beurteilung der Übertretungswahrscheinlichkeit; Signifikanzniveau
Die ermittelte Überschreitungswahrscheinlichkeit beurteilen wir an den üblichen
Signifikanzniveaus von 5%, 1% und 0,1 %.
Wir wollen uns dies an
einigen Beispielen für grosse Stichproben und für den Fall gerichteter und ungerichteter
Alternativhypothesen veranschaulichen. Wählen Sie erst eine Alternativhypothese und dann
ein Beispiel.
Was bedeutet nun Verwerfung resp. Annahme der Arbeitshypothese H0 für unsere inhaltliche Fragestellung?
Wird H0 verworfen, so darf mit
der Irrtumswahrscheinlichkeit ≤ p ausgeschlossen werden, dass die Differenzen der
gepaarten Daten aus einer Population stammen, in der diese Differenzen mit verteilt sind.
Dies
bedeutet, dass bei der Interpretation des Unterschieds in den Mittelwerten der ersten und
der zweiten Erhebung der Zufall mit der Irrtumswahrscheinlichkeit kleinergleich_p.gif
ausgeschlossen werden kann.
Bei ungerichteter Alternativhypothese H1 interpretieren wir nur bezüglich des absoluten Betrags
des Unterschieds, bei gerichteter Alternativhypothese H1 auch bezüglich der Richtung des Unterschieds, d.h. auch bezüglich seines
Vorzeichens. In Untersuchungen mit Messwiederholung wird die signifikante Veränderung des
Mittelwertes in der Regel der Wirkung des Treatments zugeschrieben.
Wird H0 beibehalten, so ist nicht
auszuschliessen, dass die Differenzen der gepaarten Daten aus einer Population stammen, in
der diese Differenzen mit
verteilt sind.
Dies bedeutet, dass bei der Interpretation des Unterschieds in
den Mittelwerten der beiden Erhebung der Zufall nicht ausgeschlossen werden kann. Eine
Irrtumswahrscheinlichkeit für diese Aussage kann bei unspezifischer Alternativhypothese H1
nicht angegeben werden.
In Untersuchungen mit Messwiederholung ist in diesem
Fall keine Wirkung des Treatments nachweisbar.